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Die Sozietät "Sucker & Herrmann, Rechtsanwälte"

ist eine Partnerschaftsgesellschaft, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes Leipzig (Reg.-Nr. 7). Sie ist aus der 1992 gegründeten Leipziger Anwaltssozietät "Abels, Schenderlein & Partner" hervorgegangen und arbeitet in dieser aktuellen partnerschaftlichen Verbindung und Besetzung seit dem 01.07.2007. Rechtsanwalt Dr. Sucker war zunächst seit dem 01.08.1992 freier Mitarbeiter in der Kanzlei "Abels, Schenderlein & Partner" und ab 01.07.1995 Partner. Frau Rechtsanwältin Herrmann ist seit 01.01.1991 als selbstständige Rechtsanwältin tätig und schloss sich 1993 als Partnerin der Kanzlei "Abels, Schenderlein & Partner" an. Von Beginn an konnte Dank konsequenter Spezialisierung und arbeitsteiligen Wirkens der in ihr vereinten Rechtsanwälte fachkundige Beratung und professionelle Vertretung in einem breiten Spektrum von Rechtsbereichen angeboten werden. Dies prägt die Tätigkeit der Anwälte der Sozietät auch heute und ganz aktuell. Zum Wirkungsbereich der Sozietät gehören sowohl die Betreuung von Kommunen, Verbänden, klein- und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern, Kaufleuten und Handwerkern als auch die individuelle Vertretung der Bürger in einer Vielzahl persönlicher Rechtsangelegenheiten.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist Vertrauenssache. Um dieses zu rechtfertigen, orientiert sich die Tätigkeit strikt an den wirtschaftlichen Interessen und den praktischen Bedürfnissen ihrer Mandanten. Die in der Kanzlei ansässigen Berufsträger sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen, geschäftsansässig Glacisstraße 6, 01099 Dresden, und darüber hinaus über die Mitgliedschaft im Leipziger Anwaltsverein (LAV) Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Herr Rechtsanwalt Dr. Sucker gehört der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein an. Frau Rechtsanwältin Herrmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Herrmann langjähriges Mitglied im Zulassungsausschuss II der Rechtsanwaltskammer Sachsen für die Zulassung zur Fachanwaltschaft Familienrecht.

Als Mediatorin ist sie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mediation und arbeitet darüber hinaus in verschiedenen territorialen Arbeitskreisen und Netzwerken mit.